Lymphödem Newsletter: Strumpf ist Trumpf! Der Weg zum passenden Kompressionsstrumpf.

Newsletter April 2019
Strumpf ist Trumpf!
Der Weg zum passenden Kompressionsstrumpf.

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Der Flachstrick-Kompressionsstrumpf ist das A und O einer konsequenten und umfassenden Lymphödem-Therapie. Wie kommen Sie zu einem gut passenden Strumpf? Was gilt es dabei zu beachten? Und was können Sie dazu beitragen?

1. Was klären Sie vorher ab?

Verkauft das Orthopädiefachgeschäft Flachstrickstrümpfe? Misst die Fachperson regelmässig, das heisst wöchentlich 1 bis 3 Mal? (Sonst fehlt die Routine beim Abmessen.)
Wenn ja, dann vereinbaren Sie einen Termin, vorzugsweise früh am Morgen. Ihr Ödem sollte bestmöglichst entstaut sein, sonst ist der Strumpf später unter Umständen zu gross.
Idealerweise wurde zuvor über Nacht bandagiert. Oder Sie befinden sich am Ende einer Intensivphase mit regelmässiger Lymphdrainage und anschliessender Bandage über mehrere Tage/Wochen. Planen Sie genügend Zeit ein für das erste Abmessen (rund eine Stunde oder länger).

2. Im Sanitätsfachgeschäft

Zum vereinbarten Termin kommen Sie frisch geduscht und mit gewaschenen Kompressionsstrümpfen, falls Sie solche bereits besitzen. Wenn das Abmessen während einer Intensivphase stattfindet, erscheinen Sie bandagiert im Orthopädiefachgeschäft.
Nehmen Sie alte Strümpfe und Ihr Krankenkassen-Rezept mit, damit dieses überprüft werden kann.

Jetzt benötigt der Orthopädietechniker zuerst einmal einige Informationen: Wie lange besteht das Ödem? Wo liegen die spezifischen Probleme? Wie oft wird die Kompressionsversorgung getragen? Wie wird der Strumpf angezogen? Was sind Ihre Wünsche und Vorstellungen?
Sie haben sicher einiges zu erzählen über Ihre Erfahrungen, Ihre Probleme oder können von positiven Erlebnissen rund um Ihre tägliche Bestrumpfung berichten.
Die Fachperson sollte ihr Ödem genau anschauen, aber auch anfassen. Nur so kann das Gewebe richtig erfasst und „erspürt“ werden.

Ein Orthopädietechniker sollte Ihnen eine Auswahl an verschiedenen Marken, Farben und Formen anbieten können. Gemeinsam soll eine für Sie ideale Versorgung evaluiert werden. Bringen Sie Ihre Vorstellungen mit ein, bleiben Sie aber offen für Vorschläge der Fachperson.

Jetzt erfolgt das Abmessen und Eintragen Ihrer Masse in ein spezifisches Massblatt. Erschrecken Sie nicht: Stellenweise wird das Massband stark gezogen – der Strumpf sollte am Schluss ja satt sitzen, ohne einzuengen. 

3. Der Strumpf ist abholbereit

Wiederum wird ein Termin vereinbart und auch da sollten Sie genügend Zeit einplanen. Ziehen Sie den neuen Strumpf an und benützen Sie evtl. Anziehhilfen. Das Ergebnis sollte sorgfältig begutachtet und gemeinsam besprochen werden. Nur in seltenen Fällen passt ein Strumpf beim ersten Mal zu 100 %. Vereinbaren Sie einen Termin 3-4 Wochen später und diskutieren Sie gemeinsam mit dem Orthopädietechniker die Schwachstellen. Möglicherweise muss der Strumpf neu gefertigt werden, was für den Patienten kostenlos ist. Denn die meisten Hersteller von Kompressionsstrümpfen gewähren eine Passformgarantie.

Akzeptieren Sie keinen Strumpf, der im Geschäft nicht passt und bestehen Sie auf eine Neuanfertigung. Akzeptieren Sie so lange auch keine Rechnung, bis der Strumpf so weit passt, dass Sie damit leben können und ihn regelmässig tragen.

Aus welchen Gründen können Sie einen Strumpf ablehnen?

Beispiel:
Dieser Strumpf ist zu weit. Das Oedem wird zu wenig komprimiert und wird sich deshalb verschlechtern. Der Strumpf muss neu angefertigt werden.

Beispiel:
Die Druckstellen (Rötung und Einschnürungen) deuten darauf hin, dass der Strumpf zu eng ist oder falsch positioniert/ angezogen war.

Beispiel:
Die Zehenkappe ist an einigen Stellen zu gross, wodurch Zehen nicht komprimiert werden und anschwellen. Der Strumpf muss neu angefertigt werden.

Beispiel:
Die Nähte sind nicht sauber verarbeitet. Der Strumpf muss zurückgeschickt und ausgebessert oder neu produziert werden.

Beispiel:
Dieser Strumpf ist zu weit und muss neu angefertigt werden.

Beispiel:
Die Finger sind viel zu lang gestrickt worden, der Handstrumpf muss daher neu gefertigt werden

Beispiel:
Die Fingernähte sind nicht sauber verarbeitet. Der Strumpf muss ausgebessert werden.

Beispiel:
Dieser Handstrumpf ist zu eng, weshalb die Finger rot-bläulich werden (Blutstau). Es braucht eine Neuanfertigung.

Beispiel:
Der Spickel am Ellbogengelenk ist zu hoch oben und sollte bei einer Neuanfertigung etwas tiefer gestrickt werden.

4. Was tun Sie, falls der Strumpf nach mehrmaligem Abmessen noch immer nicht passt?

Gehen Sie Unstimmigkeiten gemeinsam offen und ehrlich an. Falls Ihr Strumpf nach 4 - 5 Neuanfertigungen noch immer nicht passt, können Sie nach einem ausführlichen Gespräch die Zusammenarbeit beenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in einem anderen Geschäft wieder bei Null beginnen und deshalb keine Garantie haben, dass Sie schneller einen passenden Strumpf erhalten. Besser wäre, Sie klären die Unstimmigkeiten und finden mit Ihrem Orthopädiefachgeschäft eine tragbare Lösung

Sie sind aber nicht verpflichtet einen Strumpf zu akzeptieren, in welchem sich ihr Ödem verschlechtert oder welcher unkomfortabel zu tragen ist. Bei schwerwiegenden Problemen mit dem Orthopädietechniker und kommt es zu keiner Einigung, wenden Sie sich an deren Berufsverband http://orthorehasuisse.ch

5. Wie lange kann ich meinen Strumpf tagen?

Die Lebensdauer Ihres Strumpfes hängt davon ab, wie viel sie ihn tragen. Bei täglichem Gebrauch (und demzufolge täglichem Waschen) benötigen Sie mehrere Versorgungen pro Jahr. Auch wenn diese nicht beschädigt sind, sollten sie spätestens nach 12 Monaten ersetzt werden, da sie ihre Form-Stabilität verlieren und der Kompressionsdruck nachlässt. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für alle vom Arzt verordneten Versorgungen zu übernehmen. Dies abzüglich der üblichen Franchise und dem Selbstbehalt.

6. Die Krankenkasse zahlt. Und wenn nicht?

Flachgestrickte Mass-Kompressionsstrümpfe müssen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden. Dies ist in der „Mittel- und Gegenständeliste MiGel“ des Bundesamtes für Gesundheit BAG unter Ziffer 17.15 geregelt. Dort sind verschiedene Kompressionsbandagen-Massanfertigungen aufgelistet, für welche keine Jahreslimitationen bestehen.

Die Krankenkassen sind also verpflichtet, die Kosten für alle vom Arzt verordneten Versorgungen zu übernehmen. Und zwar so viele, wie Sie effektiv benötigen. Dies abzüglich der üblichen Franchise und dem Selbstbehalt. Es muss jedoch ein präzis formuliertes Rezept vom Arzt vorliegen.

Hier können Sie Rezept-Vorlagen herunterladen, welche Ihnen und Ihrem Arzt als Orientierung dienen können.

Bei Problemen mit ihrer Krankenkasse wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

Ombudsstelle Krankenversicherung
Abteilung Leistungen und Beiträge
Morgartenstrasse 9, 6002 Luzern
041 226 10 10


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