Lymphödem: Krankenkassen und Physioverordnung / Lymphtherapie - was Sie wissen sollten!

Tipps und Tricks im Alltag: Krankenkasse / IV

Zu den Tipps & Tricks für den Alltag

Die Kosten für die Therapie Ihres Lymphödems werden grundsätzlich von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Bitte beachten Sie dazu aber Folgendes:

Lymphdrainage / Komplexe Physikalische Entstauungstherapie

Die Therapie beim Physiotherapeuten wird über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet, während für die Abrechnung bei medizinischen Masseuren eine Zusatzversicherung der Krankenkasse notwendig ist. In diesem Fall raten wir Ihnen, die Rahmenbedingungen vorgängig mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.
Sowohl für die Erhaltungsphase als auch für eine intensive Behandlungsphase benötigen Sie von der Krankenkasse eine entsprechende Kostengutsprache, damit die Therapiekosten übernommen werden. Eine normale Physiotherapieverordnung genügt dafür nicht, da sie einer Kostengutsprache untergeordnet ist.
Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt einen AUSFÜHRLICHEN BERICHT mit der exakten Diagnose und den Therapiemodalitäten erstellt. Darin soll erwähnt sein, in welchen Abständen eine 45-minütige Lymphdrainage während der Erhaltungsphase notwendig ist, respektive ob eine stationäre oder ambulante Intensivphase vorgesehen ist. Sämtliche Unterlagen werden dann dem Vertrauensarzt der Krankenkasse zur Prüfung eingereicht.

Eine gültige Kostengutsprache für «1 Jahr Erhaltungsphase» könnte von der Krankenkasse wie folgt formuliert sein:

Aufgrund der unserem vertrauensärztlichen Dienst zur Verfügung stehenden Unterlagen bestätigen wir Ihnen die Übernahme der Lymphdrainage für 1-2 Sitzungen pro Woche bis Ende 20XX zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss gültigem Tarif. Danach benötigen wir einen detaillierten Verlaufsbericht.

Eine gültige Kostengutsprache für die Intensivphase könnte von der Krankenkasse wie folgt formuliert sein:

Aufgrund der unserem vertrauensärztlichen Dienst zur Verfügung stehenden Unterlagen bestätigen wir Ihnen die Übernahme der Kosten der intensiven Entstauung während 2 Wochen (tägliche manuelle Lymphdrainage) im Rahmen Ihrer Anfrage zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss gültigem Tarif.

Massangefertigte Flachstrick-Strümpfe

Flachgestrickte Massstrümpfe werden von Krankenkassen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt) vergütet, sofern ein PRÄZIS FORMULIERTES REZEPT vom Arzt dazu vorhanden ist.
Dies ist in der „Mittel- und Gegenständeliste MiGeL“ vom Bundesamt für Gesundheit BAG unter dem Punkt 17.15 geregelt. Dort sind verschiedene Kompressionsbandagen-Massanfertigungen aufgelistet, für welche keine Jahreslimitationen bestehen. Das heisst, dass Krankenkassen dazu verpflichtet sind, die Kosten für alle vom Arzt verordneten Versorgungen zu übernehmen (nicht nur zwei Paar pro Jahr wie bei konfektionierten vorgefertigten Rundstrick-Strümpfen).

Hier können Sie solche Rezept-Vorlagen herunterladen. Diese Vorlagen dienen Ihnen und auch Ihrem Arzt als Orientierung.